Im Allgemeinen bezeichnet ein Grundstück in Berlin einen räumlichen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der durch eine amtliche Vermessung bestimmt worden ist. Es ist sozusagen der Grund und Boden, der zu einem Anwesen beziehungsweise zu einer Liegenschaft gehört. Baugrundstücke sind Grundstücke, die laut Vorschrift bereits mit Gebäuden bebaut sind, oder in Zukunft mit Gebäuden bebaut werden können.
[phpbay]Grundstueck in Berlin, 4, “”, “”[/phpbay]
Was gehört zu einem Grundstück?
Ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne, auch Buchgrundstück genannt, und ein Grundstück im bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Sinne, kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ein Flurstück, ein Grundstück im so genannten vermessungstechnischen Sinne, bildet die kleinste Einheit in einem Liegenschaftskataster. Ein Grundstück kann sowohl aus einem Hauptgrundstück – zum Beispiel einem Haus – und einem Nebengrundstück – zum Beispiel einer Garage – bestehen.
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